Rechtsprechung
LG Flensburg, 25.09.2009 - 6 O 105/09 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,46274) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
Wird zitiert von ...
- LG Flensburg, 24.09.2010 - 6 O 26/10
Anruf eines Verbrauchers auf seinem privaten Telefonanschluss zwecks Angebots …
Auf Antrag des Klägers hat das Gericht durch Beschluss vom 27.07.2009 (Bl. 12 f. der beigezogenen Akte 6 O 105/09) dem Beklagten im Wege einstweiliger Verfügung untersagt, im geschäftlichen Verkehr.Wegen der Einzelheiten des Urteils wird auf Bl. 55 ff d.A. 6 O 105/09 Bezug genommen.
Hinsichtlich der Gründe der Beschlüsse vom 06.01.2010 und 10.02.2010 wird auf Bl. 89 ff und 103 f. der Beiakte 6 O 105/09 verwiesen.
Die Zeugin M. sei aufgrund ihrer Einverständniserklärung in einer -unstreitig ausgefüllten und unterschriebenen- Gewinnspielkarte ( Bl. 86 der beigezogenen Akte 6 O 105/09) von einem Mitarbeiter der Firma G. angerufen worden.
Die Zeugin M. hat -in Übereinstimmung mit ihrer im einstweiligen Verfügungsverfahren 6 O 105/09 vorgelegten eidesstattlichen Versicherung vom 12.06.2009- glaubhaft bekundet, keine diesbezügliche Erklärung abgegeben zu haben.